Sollten Sie mit einem Entscheid der Stiftung nicht einverstanden sein, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Kundenbetreuerin oder Ihren Kundenbetreuer. Gerne wird sich diese/dieser in Abstimmung mit der Geschäftsleiterin um Ihr Anliegen kümmern. Ansonsten steht es Ihnen frei, sich an die BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel (BSABB) zu wenden.