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    Der Swisscanto Freizügigkeitsstiftung der Kantonalbanken ist die Zufriedenheit Ihrer Kundinnen und Kunden wichtig.

    Sollten Sie mit einem Entscheid der Stiftung nicht einverstanden sein, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Kundenbetreuerin oder Ihren Kundenbetreuer. Gerne wird sich diese/dieser in Abstimmung mit der Geschäftsleiterin um Ihr Anliegen kümmern. Ansonsten steht es Ihnen frei, sich an die BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel (BSABB) zu wenden.