Gesetzlich sind Sie verpflichtet, bei einem Eintritt in eine neue Vorsorgeeinrichtung Ihr Vorsorgeguthaben an diese überweisen
zu lassen. Das gilt auch für denjenigen Anteil Ihres Vorsorgeguthabens, der in Wertschriftensparen investiert ist, welcher daher vor dem Wechsel liquidiert werden muss. Aus diesem Grund empfehlen wir Wertschriftensparen vor allem, wenn ein längerer Anlagehorizont absehbar ist.