2. Bisherige Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtung informieren
2. Bisherige Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtung informieren
Ihrer bisherigen Vorsorgeeinrichtung/Freizügigkeitseinrichtung müssen die Überweisungsangaben mitgeteilt werden. Dies erfolgt im Online-Eröffnungsprozess automatisch per E-Mail oder Sie senden selbständig eine PDF-Kopie des Antrags an Ihre bisherige Vorsorgeeinrichtung/Freizügigkeitseinrichtung weiter.