Bei einem Unternehmensaustritt wird Ihr Vorsorgekapital aus der 2. Säule direkt an die Pensionskasse des nächsten Arbeitgebers überwiesen. Ist dies nicht möglich, weil Sie nicht umgehend eine neue Stelle antreten, benötigen Sie stattdessen ein sogenanntes Freizügigkeitskonto. Seit der Einführung neuer Online-Formulare bietet die Swisscanto Freizügigkeitsstiftung die digitale Eröffnung eines solchen Kontos an. Ganz neu können Sie auch die komplette Umstellung auf E-Mail-Kommunikation für Ihr Freizügigkeitskonto schnell, bequem, ökologisch und absolut sicher von zuhause aus abwickeln. Für diesen Zweck haben wir die Möglichkeit zur elektronischen Signatur eingeführt. Damit bleiben Ihnen das Ausdrucken und Unterschreiben der notwendigen Ermächtigung sowie der Weg zum nächsten Briefkasten erspart.
Dank der elektronischen Signatur kann heute in unterschiedlichen Anwendungsgebieten auf das handschriftliche Unterschreiben eines Dokuments verzichtet werden. Ihre Verwendung spart Zeit und Ressourcen, senkt administrative Aufwände und schont gleichzeitig die Umwelt, da weniger Dokumente ausgedruckt, per Post verschickt, gescannt und archiviert werden müssen. Aufgrund dieser Vorteile kommt sie in immer mehr Bereichen unseres Lebens zum Einsatz. Man unterscheidet drei Stufen:
Einfache elektronische Signatur (EES): geeignet für interne oder informelle Dokumente, wie Lieferanten-Offerten, Bestellungen oder Dokumente
Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES): geeignet für Dokumente ohne gesetzliche Formvorschrift, wie Mietverträge, Kaufverträge oder einfache Arbeitsverträge
Qualifizierte elektronische Signatur (QES): geeignet für Dokumente mit gesetzlicher Formvorschrift, wie Konsumentenkreditverträge, Leiharbeitsverträge, Revisionsberichte oder Behördendokumente
Für die Ermächtigung zur E-Mail-Kommunikation in Verbindung mit der Eröffnung eines Freizügigkeitskontos ist die FES erforderlich. Wir setzen dafür auf eine Lösung des zertifizierten Schweizer Anbieters Skribble, die höchste Sicherheit und Vertraulichkeit gewährleistet.
Manchmal können Vorsorgegelder nicht umgehend bei einer neuen Pensionskasse platziert werden, wenn man die bisherige verlässt. In diesem Fall müssen sie gewissermassen «parkiert» werden; dafür sieht der Gesetzgeber die Eröffnung eines sogenannten Freizügigkeitskontos vor. Gründe dafür gibt es viele, mehr dazu erfahren Sie auf unserer Webseite.