Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ab 25 Jahren und mit einem Jahresverdienst ab CHF 21'510 sparen Sie jeden Monat zusätzliches Geld für Ihre Altersvorsorge an. Auf Ihrer Gehaltsabrechnung können Sie das gewissermassen live verfolgen: Sie und Ihr Arbeitgeber leisten zu mindestens gleichen Teilen einen Beitrag an die Pensionskasse Ihres Unternehmens, in der ihr persönliches Vorsorgevermögen verwaltet wird. Doch was geschieht mit diesem Kapital, wenn Sie aus dem Unternehmen austreten und damit auch die bestehende Pensionskasse verlassen?
Falls Sie direkt eine neue Stelle antreten, wird das Geld an das Vorsorgewerk des neuen Arbeitgebers überwiesen. Nun gibt es zahlreiche Situationen, in denen dieser Übergang nicht nahtlos erfolgt. Vielleicht finden Sie nicht sofort den passenden Job, vielleicht müssen Sie aus gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Gründen länger pausieren oder Sie entscheiden sich für eine Weiterbildung, legen eine Babypause ein oder sind ganz einfach in der glücklichen Lage, sich eine Auszeit gönnen zu können. So unterschiedlich sich diese Ausgangslagen präsentieren, ein zentrales Bedürfnis haben Sie gewiss: Ihr Vorsorgevermögen soll sicher «parkiert» und weiterhin verlässlich und gewinnbringend verwaltet werden. Dafür gibt es das Freizügigkeitskonto, auf das Sie Ihr bisher angespartes Kapital überweisen lassen können. Sowohl das Guthaben als auch Zins- und Kapitalerträge sind dort von den direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden befreit.
Ein Konto bei der Swisscanto FZS können Sie vollständig digital eröffnen; der Postversand von Dokumenten und unterschriebenen Anträgen ist dazu nicht mehr erforderlich. Dank elektronischer Signatur haben Sie sogar die Möglichkeit, die gesamte Kommunikation bequem von zuhause aus zu erledigen.
Das bisher in die Pensionskasse eingezahlte Geld ist ausdrücklich für Ihre Altersvorsorge bestimmt. Sie können es nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen vor Ihrer Pensionierung beziehen, zum Beispiel, wenn Sie Wohneigentum kaufen oder sich selbstständig machen. Aus diesem Grund ist die Einrichtung eines Freizügigkeitskontos bei einem Unterbruch Ihrer Erwerbstätigkeit sogar gesetzlich vorgeschrieben: Ihr BVG-Kapital soll zwingend für seinen ursprünglichen Zweck erhalten bleiben.
Das Freizügigkeitskonto dient dem Zweck, Ihr Guthaben zu sichern und gewinnbringend anzulegen, bis die Überweisung an eine neue Pensionskasse oder eine Auszahlung erfolgt. Zusätzliche Einzahlungen von Ihrer Seite sind nicht möglich, mit Ausnahmen der Rückzahlung eines Vorbezugs für Wohneigentum.
Wenn Sie wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen und wieder einer Pensionskasse angeschlossen sind, können Sie, um Vorsorgelücken zu vermeiden, freiwillige Einkäufe in die neue Pensionskasse vornehmen.
Bei der Swisscanto Freizügigkeitsstiftung handelt es sich um ein Gemeinschaftswerk von zehn Kantonalbanken. Wenn Sie ein Konto eröffnen, haben Sie die freie Wahl, bei welcher Partner-Kantonalbank Sie Ihr Guthaben deponieren möchten. Für alle gilt eine sogenannte Staatsgarantie. Das bedeutet: Im ohnehin unwahrscheinlichen Fall, dass die Bank Ihre Verpflichtungen nicht erfüllen kann, kommt der Kanton im Rahmen der dafür vorgesehenen Regelung auf.
Während Ihr Vorsorgevermögen auf einem Freizügigkeitskonto liegt, besteht für Sie die Möglichkeit des Wertschriftensparens, sofern sich Ihr Wohnsitz in der Schweiz befindet. Das erlaubt Ihnen eine Mitbestimmung darüber, wie Ihr Guthaben angelegt wird. Damit eröffnen sich höhere Renditemöglichkeiten, allerdings tragen Sie auch ein gewisses Anlagerisiko. Ob dieses Instrument für Sie geeignet ist, hängt von Ihren individuellen finanziellen Verhältnissen sowie von Ihrer Risikofähigkeit und Risikobereitschaft ab. Klarheit verschafft eine Risikoanalyse, die der Vorsorgeberater Ihrer Kantonalbank mit Ihnen durchführt. Natürlich unterliegen auch diese Anlagen strengen gesetzlichen Regelungen, um die Sicherheit Ihres Kapitals zu gewährleisten.
Bei der Swisscanto Freizügigkeitsstiftung stehen Ihnen beim Wertschriftensparen diverse, unterschiedliche Anlagegruppen und bei einzelnen Kantonalbanken sogar deren eigene Vorsorgefonds zur Auswahl. So können Sie selbst entscheiden, welches Risikoprofil Ihnen am besten entspricht und welchen Anlagekategorien Sie gegebenenfalls den Vorzug geben. Gut zu wissen: Swisscanto legt einen besonderen Fokus auf die Nachhaltigkeit der Investitionen.
Wenn Ihr Freizügigkeitskonto bis zum Erreichen des AHV-Rentenalters besteht, erhalten Sie das gesamte Guthaben einschliesslich Zinsen ausbezahlt. Auf Ihren Wunsch kann dies bereits vorher geschehen, frühestens fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung. Der Bezug einer monatlichen Rente ist bei der Swisscanto Freizügigkeitsstiftung nicht vorgesehen.
Sie haben weitere Fragen? Schnelle und übersichtlich strukturierte Antworten finden Sie in unseren Q&A zum Freizügigkeitskonto.